Gewitterwolken am Himmel

Nun hat es uns doch erwischt: Der erste gewaltige Baufrust ist da.

Zunächst noch recht harmlos, stellten wir bei der Durchsicht unsere Pläne fest, dass unsere Nutzungsfläche um 12 m² geschmolzen war. Zwar hatten wir ein / zwei zusätzliche Wände in unseren neuen Plan aufgenommen, was uns aber nicht die starke Abnahme von m² erklärt hat. Der Wohnraum wart nun so geschmolzen, dass wir Probleme mit der sinnvollen Aufstellung in unserem Technikraum hatten. Daher haben wir uns entschieden anzufragen was eine Erweiterung um 70 cm in der Gebäudehülle an Aufpreis kosten würde.

Darauf die  Katastrophe: acht Wochen nach unserem Architektengespräch, nachdem bereits alle Pläne des neuen Grundrisses fertig und überarbeitet waren, (die damit betraute Bauzeichnerin ist wirklich sehr gut und schnell, hat gute Vorschläge und setzt alle Anliegen prompt um) wurden uns horrende Mehrkosten durch den Architekten bekannt gegeben. Sowohl der Mehrkosten durch den geänderten Grundriss sowie der Aufpreis für die Erweiterung waren exorbitant hoch. Wir reden über einen Aufpreis der Bausumme um über 10%!!!!BMF_upload_100522_IMG_7966

Dazu noch eine Problematik, von der wir bis dahin noch kein Wort gehört hatten, die uns aber weitere 11000€ kosten sollte und dazu noch unser besprochenes Technik-Konzept gefährdet hätte. Das alles erhielten wir Freitagnachmittag per Email. Wir waren schockiert! Das Wochenende war gelaufen.

Zudem war es mehr als unbefriedigend das wir zu diesen Mehrkosten keine Aufstellung erhielten in der wir transparent nachvollziehen hätten können, wodurch die Mehrkosten  entstanden sind. Leider erhielten wir mehr Zahlen hierzu erst nach zweiter Fristsetzung unsererseits. Und auch dann waren die Zahlen für uns unzureichend. Den diese waren ein Vermengung von Veränderung und der angefragten Erweiterung. Um unsere vertraglich fixierten Bauleistungen vergleichen zu können, hätten wir eine Aufstellung mit Vergleich zwischen Vertragsgrundriss zum geänderten Grundriss benötigt. Und dann einen Vergleich vom geänderter Grundriss zum erweiterter Grundriss. Tatsächlich war auf Nachfrage zumindest eine solche Vergleichstabelle über die Fenster zu erhalten.

Am Ende haben wir uns pragmatisch für Schadensbegrenzung entschieden und wieder einiges aus dem Grundriss entfernt, was sich als extrem teuer herausgestellt hatte. Dadurch versuchen wir die Mehrkosten im Zaum zu halten. Vor allem eine Wand im OG die aufgrund der Deckenhöhe im Pultdach einen extremen Aufpreis mit sich brachte haben wir wieder gestrichen. Diese Information über derartige Kosten hätten wir gern erhalten als wir im Architektengespräch die Grundrisse diskutiert und deren Vor – und Nachteil erörtert haben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nämlich durchaus als Nachteil zu werten.

Um dem ganzen die Krone auf zu setzten, hat man unseren pragmatischen Ansatz die explodierenden Kosten in den Griff zu bekommen mit dem Hinweis beantwortet, dass man gern noch weitere Änderungen macht, doch wenn sich diese auf baurechtlich relevante Bereiche – also die Grundfläche/Außenhülle – beziehen diese dann leider in Rechnung gestellt bekommen. Das soll heißen, dass wir nach all dem Hin und Her noch keine genauen Zahlen haben, was die Änderung unseres Grundrisses mehr kostet. Und wenn es dann unseren finanziellen Rahmen sprengt, wird uns die Verkleinerung des Grundrisses zusätzlich in Rechnung gestellt. Brillant!

Aber das Beste zum Schluss. Weitere Korrekturen können sich auch auf den Fertigstellungstermin des Hauses auswirken. Denn in Anlage 2 zum Vertrag steht hierzu, dass die uneingeschränkte Baugenehmigung spätestens sieben Monate vor Baubeginn vorliegen muss. Dazu muss man allerdings wissen, dass man von Firmenseite bereits vier Monate benötigt hat bis man Kosten ermittelt hatte, die die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens in Frage stellen, und nun weist man den Kunden drauf hin, dass der Fertigstellungstermin ggf. in Gefahr ist. Da ist uns nun wirklich der Humor abhanden gekommen.

Was eine Verschiebung des Fertigstellungstermins im Kombination mit Schuldabwälzung und damit Verweigerung der Vertragsstrafe bedeutet, plus Verzugszinsen und doppelte Mietzahlungen zu Zinszahlungen brauchen wir nicht zu erklären.

Entsprechend haben wir schriftlich reagiert und uns vom Bauherrenschutzbund beraten lassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Berechnung der Mehrkosten – die man uns für in ein bis zwei Wochen zugesagt hat – sich durch unsere Reduzierungsmaßnahmen auch in einem realisierbaren Rahmen hält. Solche Probleme bereits vor Stellung des Bauantrages sind allerdings wenig ermutigend.

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